14d O 54/06•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-26, 14d O 54/06
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-26, 14d O 54/06
14d O 54/06Kantonsgericht26.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 54/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: 14d O 54/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0526.14D.O54.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14d Zivilkammer
Tenor
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Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde des Notars Gebele in E vom 23.04.1997, Ur-Nr. 730/1997 wird für unzulässig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags.
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