Landgericht Düsseldorf, 2008-05-15, 31 O 60/07

31 O 60/07Kantonsgericht15.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-15

Aktenzeichen: 31 O 60/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0515.31O60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.941,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 29.9.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 % zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des von dieser beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.