11 O 626/02•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-08, 11 O 626/02
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-08, 11 O 626/02
11 O 626/02Kantonsgericht08.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 626/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 11 O 626/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0508.11O626.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 10.10.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.050,07 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 41,04 %, der Kläger zu 58,96 % mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers im Termin am 10.10.2007 entstandenen Kosten. Diese trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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