Landgericht Düsseldorf, 2008-04-25, 39 O 144/07

39 O 144/07Kantonsgericht25.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 144/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-25

Aktenzeichen: 39 O 144/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0425.39O144.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Der Beitritt des Streithelfers aaaaaaa wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger und die Streithelfer zu je 1/19.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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