39 O 144/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-25, 39 O 144/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-04-25, 39 O 144/07
39 O 144/07Kantonsgericht25.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 144/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-25
Aktenzeichen: 39 O 144/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0425.39O144.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Der Beitritt des Streithelfers aaaaaaa wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger und die Streithelfer zu je 1/19.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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