40 O 02/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-22, 40 O 02/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-04-22, 40 O 02/08
40 O 02/08Kantonsgericht22.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 40 O 02/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-22
Aktenzeichen: 40 O 02/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0422.40O02.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.01.2008 in der Fassung vom 21.01.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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