4a O 423/06•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-17, 4a O 423/06
Landgericht Düsseldorf, 2008-04-17, 4a O 423/06
4a O 423/06Kantonsgericht17.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 423/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: 4a O 423/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0417.4A.O423.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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