Landgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 34 O (Kart) 168/07

34 O (Kart) 168/07Kantonsgericht16.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 168/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-16

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 168/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0416.34O.KART168.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 323,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2008 sowie 22,50 Euro Mahnkosten zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 436,05 Euro erledigt ist.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls die Klägerin nicht ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Den Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu erbringen.

Streitwert:

für die Klage: 759,55 Euro,

für die Widerklage: 5.706,44 Euro;

Streitwert insgesamt: 6.465,99 Euro.

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