Landgericht Düsseldorf, 2008-03-31, 9 O 370/07

9 O 370/07Kantonsgericht31.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 370/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-31

Aktenzeichen: 9 O 370/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0331.9O370.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 17.933,66 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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