Landgericht Düsseldorf, 2008-03-28, 15 O 291/07

15 O 291/07Kantonsgericht28.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 291/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-28

Aktenzeichen: 15 O 291/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0328.15O291.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 38 %, dem Kläger zu 2) zu 48 % und dem Kläger zu 3) zu 14 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; gegenüber dem Kläger zu 2) nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger zu 1) und 3) können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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