30 O 7/07 (Baul.)•Landgericht Düsseldorf, 2008-03-26, 30 O 7/07 (Baul.)
Landgericht Düsseldorf, 2008-03-26, 30 O 7/07 (Baul.)
30 O 7/07 (Baul.)Kantonsgericht26.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 30 O 7/07 (Baul.) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-26
Aktenzeichen: 30 O 7/07 (Baul.)
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0326.30O7.07BAUL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Kammer für Baulandsachen
Tenor
Der Umlegungsplan „U-Straße T2, Teilbereich 3“ vom 04.12.2006 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beteiligte zu 5 je zu 50 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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