10 O 262/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-03-11, 10 O 262/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-03-11, 10 O 262/07
10 O 262/07Kantonsgericht11.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 262/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-11
Aktenzeichen: 10 O 262/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0311.10O262.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt als Gesamtschuldnerin mit dem durch Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf, Az: 10 O 497/06, verurteilten Herrn A, an den Kläger einen Betrag von 16.951,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 26.01.2007 Zug um Zug gegen Übertragung der Inhaberteilschuldverschreibungen
Nr. 07247 über 10000,- €,
Nr. 02427 über 1000,- €,
Nr. 02428 über 1000,- €,
Nr. 02429 über 1000,- €,
Nr. 04515 über 2500,- €,
der B Aktiengesellschaft zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der Schuldverschreibungen in Verzug befinden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %.
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