Landgericht Düsseldorf, 2008-03-11, 10 O 250/07

10 O 250/07Kantonsgericht11.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 250/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-11

Aktenzeichen: 10 O 250/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0311.10O250.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt als Gesamtschuldnerin mit dem durch Versäumnisurteil des Landgerichts E2, Az: 10 O 474/06, verurteilten Herrn H, an den Kläger einen Betrag von 6.015,29 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2007 Y um Y gegen Übertragung der Inhaberteilschuldverschreibungen

Nr. ####1 über 500,- €,

Nr. ####2 über 2500,- €,

Nr. 002338 über 2.500,- €,

der C Aktiengesellschaft zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der Schuldverschreibungen in Verzug befinden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %.

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