Landgericht Düsseldorf, 2008-02-28, 4b O 40/06

4b O 40/06Kantonsgericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 40/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 4b O 40/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0228.4B.O40.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für die Beklagte und die Nebenintervenientin jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten sowie als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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