Landgericht Düsseldorf, 2008-02-28, 15 O 217/07

15 O 217/07Kantonsgericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 217/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 15 O 217/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0228.15O217.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten einschließlich der durch die Nebenintervention ent-standenen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 36 %, dem Kläger zu 2) zu 27 % und dem Kläger zu 3) zu 37 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber den Klägern zu 1) und 3) jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger zu 2) kann die die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.