15 O 217/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-28, 15 O 217/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-28, 15 O 217/07
15 O 217/07Kantonsgericht28.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 217/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 15 O 217/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0228.15O217.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten einschließlich der durch die Nebenintervention ent-standenen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 36 %, dem Kläger zu 2) zu 27 % und dem Kläger zu 3) zu 37 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber den Klägern zu 1) und 3) jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger zu 2) kann die die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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