2a O 369/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-27, 2a O 369/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-27, 2a O 369/07
2a O 369/07Kantonsgericht27.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 369/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-27
Aktenzeichen: 2a O 369/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0227.2A.O369.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.12.2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.
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