25 T 716/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-26, 25 T 716/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-26, 25 T 716/07
25 T 716/07Kantonsgericht26.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 716/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 25 T 716/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0226.25T716.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 2.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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