Landgericht Düsseldorf, 2008-02-18, 25 T 22/08

25 T 22/08Kantonsgericht18.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 22/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-18

Aktenzeichen: 25 T 22/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0218.25T22.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Zusätzlich zur bereits bewilligten Vergütung in Höhe von 330,00 € steht dem Betreuer gegen die Betroffene eine Vergütung für berufsbezogene Dienste in Höhe von 190,40 € zu, deren Entnahme aus dem Vermögen der Betroffenen genehmigt wird.

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