Landgericht Düsseldorf, 2008-02-07, 4b O 129/07

4b O 129/07Kantonsgericht07.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 4b O 129/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0207.4B.O129.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.456 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2006 zu zahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 7.032,80 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2007 zu zahlen.

III. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

IV. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.

V. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

VI. Der Streitwert wird auf EUR 41.012,80 festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.