1 O 290/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 1 O 290/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 1 O 290/07
1 O 290/07Kantonsgericht29.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 290/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 1 O 290/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0129.1O290.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.447,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 339,70 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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