Landgericht Düsseldorf, 2008-01-25, 15 O 441/06

15 O 441/06Kantonsgericht25.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 441/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-25

Aktenzeichen: 15 O 441/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0125.15O441.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger keine wei-tergehende Vergütungsforderung für anwaltliche Tätigkeit gemäß der vom Beklagten erstellten Rechnungen vom 31.10.2006, Rechnungs-nummer 0601009 über 1.559,96 € und 060001 über 3.697,29 €, ins-gesamt 4.097,23 €, zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 %, der Beklagte 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungs-schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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