Landgericht Düsseldorf, 2008-01-25, 15 O 289/07

15 O 289/07Kantonsgericht25.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 289/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-25

Aktenzeichen: 15 O 289/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0125.15O289.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 27 %, dem Kläger zu 2) zu 27 % und dem Kläger zu 3) zu 46 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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