15 O 289/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-01-25, 15 O 289/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-01-25, 15 O 289/07
15 O 289/07Kantonsgericht25.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 289/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-25
Aktenzeichen: 15 O 289/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0125.15O289.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 27 %, dem Kläger zu 2) zu 27 % und dem Kläger zu 3) zu 46 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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