Landgericht Düsseldorf, 2008-01-10, 21 S 121/07

21 S 121/07Kantonsgericht10.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 121/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-10

Aktenzeichen: 21 S 121/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0110.21S121.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21 Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.3.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 47 C 9487/06 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Auf die Klage werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 902,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage der Beklagten zu 3. wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und der Widerklägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) tragen die Parteien wie folgt:

Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 38%.

Von den Gerichtskosten allein tragen die Beklagte zu 3. 11% und der Kläger 51%.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 38%. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen allein die Beklagte zu 3. 11% und der Kläger selbst 51%.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen der Kläger 58% und die Beklagte zu 1. selbst 42%.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. tragen der Kläger 58% und der Beklagte zu 2. selbst 42%.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. tragen der Kläger 43% und die Beklagte zu 3. selbst 57%.

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