Landgericht Düsseldorf, 2008-01-09, 11 O 290/07

11 O 290/07Kantonsgericht09.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 290/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-09

Aktenzeichen: 11 O 290/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0109.11O290.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Streitverkündeten zu 1.) und 2.) tragen ihre durch die Streitverkündung entstandenen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

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