38 O 271/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-12-21, 38 O 271/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-12-21, 38 O 271/06
38 O 271/06Kantonsgericht21.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 271/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-21
Aktenzeichen: 38 O 271/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1221.38O271.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 25. Mai 2007 bleibt aufrechterhalten.
Der Beklagten wird unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, für das Produkt „X“ zu werben:
„Ja, darf jeder nehmen ... z.B. auch zur Steigerung der Konzentrationsfähigkeit
und/oder
hier sind Natursubstanzen drin, wie Ginkgo-Biloba ist drin. Pangamsäure ist drin, Yamswurzel, Taigawurzel, hier sind natürliche Substanzen drin, die halt eben die Gedächtnisleistung positiv unterstützen.
und/oder
Ginkgo ist schon ne spannende Substanz, wenn es darum geht, die Gedächtnis-, die Gehirnleistung positiv zu unterstützen.“
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 25.000,00 € fortgesetzt werden. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.