Landgericht Düsseldorf, 2007-12-12, 12 O 530/07

12 O 530/07Kantonsgericht12.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 530/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-12

Aktenzeichen: 12 O 530/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1212.12O530.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Antragsgegner leisten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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