5 O 597/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-12-05, 5 O 597/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-12-05, 5 O 597/06
5 O 597/06Kantonsgericht05.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 597/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-05
Aktenzeichen: 5 O 597/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1205.5O597.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Arzneimittelversorgungsvertrag vom 12. August 2003 durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 9. Dezember 2005 nicht beendet worden ist.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Arzneimittel und welche apothekenpflichtige Medizinprodukte zu welchen Ein- und Verkaufspreisen bei anderen Apotheken in der Zeit vom 9. Dezember 2005 bis zum 28. August 2006 bestellt und geliefert worden sind.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagten zu ¾.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen vorherige Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- Euro.
Dem Kläger wird außerdem nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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