10 O 502/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-12-04, 10 O 502/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-12-04, 10 O 502/06
10 O 502/06Kantonsgericht04.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 502/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-04
Aktenzeichen: 10 O 502/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1204.10O502.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.899,64 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2006 zu zahlen.
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von 387,90 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages.
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