Landgericht Düsseldorf, 2007-11-09, 39 O 93/07

39 O 93/07Kantonsgericht09.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 93/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-09

Aktenzeichen: 39 O 93/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1109.39O93.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzei-chen 39 O 33/07 erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Antragsgeg-nerin gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 21. Februar 2007 zu Tagesordnungspunkt 13.,

die bis zum 31. Dezember 2004 befristete Ermächtigung des Vorstands ge-mäß Ziffer 4.4 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.050.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), aufzuheben,

sowie den Vorstand für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 1.200.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital),

der Eintragung des Genehmigten Kapitals in das Handelsregister des Sitzes der Antragstellerin nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbe-schlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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