Landgericht Düsseldorf, 2007-10-26, 39 O 114/06

39 O 114/06Kantonsgericht26.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 114/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-26

Aktenzeichen: 39 O 114/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1026.39O114.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagten zu 1. und 2. werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3.161.400,25 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 26.09.2006 bis 12.12.2006 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2006 zu zahlen.

Die Beklagte zu 3. wird verurteilt, an die xxxxxxxxxxxxx 1.354.885,82 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 26.09.2006 bis 19.03.2007 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gegenüber der xxxxxxxxx zur Regulierung bis zur Höhe der vorstehend ausgeführten Beträge sowie ggf. der weiteren in diesem Rechtsstreit ausgeurteilten Beträge im Falle der Unmöglichkeit einer vollständigen Befriedigung aus den Versicherungsverträgen xxxxxxxx oder xxxxxxxxxxxxx aus dem Versicherungsvertrag xxxxxx verpflichtet sind.

Im übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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