Landgericht Düsseldorf, 2007-10-25, 003 KLs 19/06

003 KLs 19/06Kantonsgericht25.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 003 KLs 19/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-25

Aktenzeichen: 003 KLs 19/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1025.003KLS19.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten N1, T1 und

Q1 werden freigesprochen.

Ihnen ist eine Entschädigung aus der Staatskasse hinsichtlich

der nachfolgenden Maßnahmen zu gewähren:

- Maßnahmen hinsichtlich des Haftbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (### Gs ####/##), soweit die Angeklagten selbst betroffen waren,

- Maßnahmen hinsichtlich des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (### Gs ####/##06), soweit die Durchsuchung der Angeklagten selbst und ihrer Wohnräume in Rede stand,

- Maßnahmen hinsichtlich des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (151 Gs 3434/06), soweit die Durchsuchung der Büroräume des Angeklagten Q1 in Rede stand.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der

Angeklagten trägt die Staatskasse.

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