Landgericht Düsseldorf, 2007-10-22, 3 O 50/05

3 O 50/05Kantonsgericht22.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 50/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-22

Aktenzeichen: 3 O 50/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1022.3O50.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 744,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Partei darf die Zwangs-vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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