4a O 221/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-07-24, 4a O 221/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-07-24, 4a O 221/06
4a O 221/06Kantonsgericht24.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 221/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-24
Aktenzeichen: 4a O 221/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0724.4A.O221.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt,
dem Kläger darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie Cinch (RCA)-Stecker mit Klemmvorrichtung, bestehend aus einem Steckerkörper und einer in axialer Richtung aufschraubbaren, den Steckerkörper umgebenden Abdeckhülse, wobei der Steckerkörper an seiner Kontaktseite einen Kontaktstift und einen den Kontaktstift umgebenden, an seiner Außenseite konischen Außenringkontakt aufweist, der durch axial ver-laufende Schlitze unterteilt ist und mittels der Abdeckhülse bei deren axialer Bewegung radial zusammenpressbar ist,
bei denen die Abdeckhülse kontaktseitig mit einem Ringelement versehen ist, welches an einer Lagerstelle drehbar am Hülsenkörper der Abdeckhülse gelagert ist und mit seiner Innenseite an der konischen Außenseite des Außenringkontaktes anliegt,
ab dem 25.09.1993 hergestellt, angeboten, in Verkehr gebracht oder gebraucht oder zu den genannten Zwecken eingeführt oder besessen haben, und zwar unter Angabe
a) der Menge der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse sowie der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer,
b) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und –preisen unter Einschluss von Typenbezeichnungen sowie der Namen und Anschriften der Abnehmer,
c) der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und –preisen unter Einschluss von Typenbezeichnungen sowie der Namen und Anschriften der Angebotsempfänger,
d) der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,
e) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungs-kosten und des erzielten Gewinns,
soweit die Beklagten nicht bereits durch die nachfolgend eingefügten Angaben Auskunft erteilt haben:
Die betreffenden Audioverbindungskabel mit Cinch- bzw. RCA-Steckern wurden erstmals im Jahr 2000 bezogen. Lieferant in den Jahren 2000 sowie 2001 war die Dr. Ing. Sieger Electronic GmbH, Albert-Einstein-Ring 27, 14532 Kleinmachnow. Ende 2001 wurden die Artikel von der Firma PC-Live Raiffeisenstraße 2 D, 38159 Vechelde bezogen. Diese Firma gliederte den Bereich Audio aus und gründete die Firma x-peer. Seit März 2002 wurden die Artikel ausschließlich über die zuletzt genannte Firma bezogen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle:
Art. Nr. EK VK Bezug Gesamtmenge Verkauf
Gesamtmenge Bestand
300008 € 6,60 € 11,95 5.295 4.702 593
300009 € 9,36 € 14,95 5.032 4.569 463
300010 € 26,93 € 44,95 516 448 68
300013 € 53,41 € 89,95 222 167 55
Summe 11.065 9.886 1.179
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, existiert noch ein Bestand von 1.179 Stück Audio-Verbindungskabel.
Die Audioverbindungskabel sind neben einer Vielzahl weiterer Produkte im Katalog Conrad Light'n Sound 2006 abgebildet. Dieser Katalog wird jährlich lediglich einmal aufgelegt. Der vorliegende Bestand (ca. 31.000 Stück) muss somit noch bis September 2006 ausgegeben werden. Der Katalog umfasst insgesamt 180 Seiten und beinhaltet 1807 beworbene Artikel,
wobei den Beklagten vorbehalten bleibt, die Namen und Anschriften der nicht-gewerblichen Abnehmer und der Angebotsempfänger statt dem Kläger einem von diesem zu bezeichnenden, ihm gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mitzuteilen, sofern die Beklagten dessen Kosten tragen und ihn ermächtigen und verpflichten, dem Kläger auf konkrete Anfrage mitzuteilen, ob ein bestimmter Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Aufstellung enthalten ist,
mit Ausnahme der Audioverbindungskabel mit Cinch (RCA) –Stecker, welche die Beklagte zu 1) von der x-peer.de GmbH bzw. dem Vorgängerunternehmen, der PC-live, bezogen hat.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtverbindlich verpflichtet sind, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der ihm und/oder der WBT-Distri-bution Elektromechanische Produkte GmbH, Im Teelbruch 103, 45219 Essen, dadurch entstanden ist und noch entstehen wird, dass die Beklagten die vorstehend zu I. 1. beschriebenen Erzeugnisse ab dem 25.09.1993 herge¬stellt, angeboten, in Verkehr gebracht oder gebraucht oder zu den ge-nannten Zwecken eingeführt oder besessen haben,
mit Ausnahme der Audioverbindungskabel mit Cinch (RCA)-Stecker, welche die Beklagte zu 1) von der x-peer.de GmbH bzw. dem Vorgänger-unter¬nehmen, der PC-live, bezogen hat.
III.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 5.961,54 € zu zahlen.
IV.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¼ und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu ¾ auferlegt.
Die Kosten der Nebenintervention haben der Kläger zu ¼ und die Nebeninter¬venientin zu ¾ zu tragen.
VI.
Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs zu I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- €, ansonsten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse zu leisten.
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