Landgericht Düsseldorf, 2007-05-23, 12 O 151/07

12 O 151/07Kantonsgericht23.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 151/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-23

Aktenzeichen: 12 O 151/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0523.12O151.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Thomas

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, die Musikaufnahme: „X“ der Künstlerin „X“ auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer des „X“ bereitzustellen und/oder vorzuhalten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

  3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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