Landgericht Düsseldorf, 2007-05-21, 13 O 24/06

13 O 24/06Kantonsgericht21.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 24/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-21

Aktenzeichen: 13 O 24/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0521.13O24.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Notars Herbert Johann Geraats aus Münster, UR-Nr. 1/1995 vom 02.01.1995 wird für unzulässig erklärt, soweit sie in das persönliche Vermögen des Klägers erfolgt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kostenentscheidung nur gegen Sicherheitsleistung.

Die Sicherheitsleistung beträgt 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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