Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 36 T 14/05

36 T 14/05Kantonsgericht16.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 36 T 14/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-16

Aktenzeichen: 36 T 14/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0516.36T14.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

wird auf die Beschwerde der Gesellschaft der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 06.07.2005 teilweise aufgehoben:

Die gemäß anliegender Aufstellung gezahlten Überzahlungsbeträge bis zum Datum der Kostenrechnung vom 04.10.2001 (einschließlich) sind bezüglich der Überzah-lungsbeträge gemäß der anliegenden Tabelle im „Verzinsungszeitraum“ mit 6 % zu verzinsen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die weitere Beschwerde wird gem. § 14 Abs. 5 Satz 1 KostenO zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.