Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 36 O 99/06

36 O 99/06Kantonsgericht16.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 36 O 99/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-16

Aktenzeichen: 36 O 99/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0516.36O99.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird untersagt das Verfahren auf Widerruf der Zulassung der Ak-tien der XXXXXXX weiter oder neu zu betreiben oder zu fördern.

II.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, bei der XXXXX, die Aussetzung des anhängigen Verfahrens zum Widerruf der Zulassung der Aktien der XXXXzum amtlichen Markt an der X Wertpapier-börse zu betreiben.

III.

Der Antragsgegnerin wird jeweils für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegenüber I. Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht, wobei die Ordnungshaft an den gesetzlichen Vertretern zu vollziehen ist und insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.

IV.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt, weil mit diesem Be-schluß den Anträgen der Antragstellerin entsprochen worden ist.

V.

Der Streitwert wird 3,6 Millionen € festgesetzt (§ 247 Abs. 1 AktG).

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