Landgericht Düsseldorf, 2007-05-09, 14c O 140/06

14c O 140/06Kantonsgericht09.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 140/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-09

Aktenzeichen: 14c O 140/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0509.14C.O140.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1. zu 14 %, der Kläger zu 2. zu 83 % und der Kläger zu 3. zu 3 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

III.

Das Urteil ist gegenüber den Klägern zu 1. und 3. ohne Sicherheitsleistung, gegenüber dem Kläger zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Den Klägern zu 1. und 3. wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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