2a O 113/04•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-04, 2a O 113/04
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-04, 2a O 113/04
2a O 113/04Kantonsgericht04.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 113/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-04
Aktenzeichen: 2a O 113/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0504.2A.O113.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 2 zu
76 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2 zu 76 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die zu erbringenden Sicherheiten können auch durch die selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Groß-bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse geleistet werden.
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