Landgericht Düsseldorf, 2007-05-04, 2a O 113/04

2a O 113/04Kantonsgericht04.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 113/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-04

Aktenzeichen: 2a O 113/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0504.2A.O113.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 2 zu

76 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2 zu 76 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die zu erbringenden Sicherheiten können auch durch die selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Groß-bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse geleistet werden.

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