4a O 473/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-03, 4a O 473/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-03, 4a O 473/05
4a O 473/05Kantonsgericht03.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 473/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-03
Aktenzeichen: 4a O 473/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0503.4A.O473.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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