4a O 30/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-04-27, 4a O 30/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-04-27, 4a O 30/07
4a O 30/07Kantonsgericht27.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 30/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-27
Aktenzeichen: 4a O 30/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0427.4A.O30.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
III.
Das Urteil ist für die Antragsgegnerin vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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