Landgericht Düsseldorf, 2007-04-27, 4a O 30/07

4a O 30/07Kantonsgericht27.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 30/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-27

Aktenzeichen: 4a O 30/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0427.4A.O30.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2007 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

III.

Das Urteil ist für die Antragsgegnerin vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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