Landgericht Düsseldorf, 2007-04-20, 37 O 58/99

37 O 58/99Kantonsgericht20.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 58/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-20

Aktenzeichen: 37 O 58/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0420.37O58.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 624.092,02 € nebst 5% Zinsen seit dem 17. Januar 1999 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 59% die Klägerin und zu 41% die Beklagte.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

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