38 O 193/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-03-30, 38 O 193/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-03-30, 38 O 193/06
38 O 193/06Kantonsgericht30.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 193/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-30
Aktenzeichen: 38 O 193/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0330.38O193.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, durch Zahlung von jeweils 2.080,50 Euro an den Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt L der Klägerin und an den Patentanwalt H der Klägerin die Klägerin von den entsprechenden Verbindlichkeiten freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 400,-- Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- Euro verurteilt, es zu unterlassen, Autozubehörprodukte in Verkaufspackungen in Verkehr zu bringen,
-
ohne dass Hersteller oder Importeur mit Namen und Anschrift angegeben ist,
-
und/oder die ein TÜV-Zeichen tragen, ohne dass ein TÜV-Zertifikat erteilt ist,
-
und/oder die ein GS-Zeichen tragen, ohne dass ein GS-Zertifikat erteilt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.