Landgericht Düsseldorf, 2007-03-08, 24 b Ns 9/06

24 b Ns 9/06Kantonsgericht08.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 24 b Ns 9/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-08

Aktenzeichen: 24 b Ns 9/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0308.24B.NS9.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24 b. Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil aufgehoben.

Die Angeklagten werden wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen zu Geldstrafen von jeweils 150 Tagessätzen verurteilt, deren Höhe bei den Angeklagten X und Y 83,- Euro und bei dem Angeklagten Z 66,- Euro beträgt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Strafvorschrift:

§ 298 StGB

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