4a O 281/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-02-27, 4a O 281/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-02-27, 4a O 281/05
4a O 281/05Kantonsgericht27.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 281/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-27
Aktenzeichen: 4a O 281/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0227.4A.O281.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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