Landgericht Düsseldorf, 2007-02-22, 22 S 576/05

22 S 576/05Kantonsgericht22.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 576/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 22 S 576/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0222.22S576.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22.Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. September 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 41 C 12510/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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