15 O 390/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-02-16, 15 O 390/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-02-16, 15 O 390/05
15 O 390/05Kantonsgericht16.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 390/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-16
Aktenzeichen: 15 O 390/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0216.15O390.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 31.03.2006 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird
nachgelassen, die Zwangsvollstreckung X der Kosten
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
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