4a O 471/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 4a O 471/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 4a O 471/05
4a O 471/05Kantonsgericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 471/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 4a O 471/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1221.4A.O471.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage wird auf die Widerklage festgestellt, dass die Beklagte Rechteinhaberin der in der nachfolgend wiedergegebenen Anlage B1 aufgeführten Patentanmeldungen ist:
II.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 70 % die Klägerin, zu 30 % wer-den sie der Beklagten auferlegt.
IV.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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