6 O 386/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-09-01, 6 O 386/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-09-01, 6 O 386/04
6 O 386/04Kantonsgericht01.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 386/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-01
Aktenzeichen: 6 O 386/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0901.6O386.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.849,57 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.10.2004 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Forderung. Sicherheit kann auch erbracht werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlichrechtlichen Kreditinstituts.
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