4b O 136/03•Landgericht Düsseldorf, 2006-08-10, 4b O 136/03
Landgericht Düsseldorf, 2006-08-10, 4b O 136/03
4b O 136/03Kantonsgericht10.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 136/03 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-10
Aktenzeichen: 4b O 136/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0810.4B.O136.03.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.
III.
Das Urteil ist für jede Partei gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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