Landgericht Düsseldorf, 2006-08-10, 4b O 136/03

4b O 136/03Kantonsgericht10.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 136/03 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-10

Aktenzeichen: 4b O 136/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0810.4B.O136.03.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

III.

Das Urteil ist für jede Partei gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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