Landgericht Düsseldorf, 2006-08-01, 4a O 283/05

4a O 283/05Kantonsgericht01.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 283/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-01

Aktenzeichen: 4a O 283/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0801.4A.O283.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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